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Informationen und Tipps für Betriebe während der Corona-Krise

Hier werden ab 20.03. laufend aktuelle Informationen für Betriebe ergänzt.

Liebe Truderinger Gewerbetreibende,

am 16. März 2020 veröffentlichte das Bayerische Staatsministerium eine allgemeine Verfügung mit Veranstaltungsverboten und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie.

Neben der Verfügung finden Sie hier ein Dokument mit kurzen Informationen, Telefonnummern und Links Rund um das Thema Corona-Soforthilfen, die uns zum jetzigen Zeitpunkt bekannt sind. Wir werden versuchen diese Informationen so aktuell wie möglich zu halten (ohne Gewähr auf Vollständigkeit). Helfen Sie uns das Wissen zu bündeln und teilen Sie uns für Sie wichtige Informationsquellen oder Anlaufstellen mit.

Sie erreichen uns weiterhin telefonisch unter der 089 – 452 407 46 oder per Email unter info(a)aktive-zentren-trudering.de.

Natürlich gibt es auch andere Wege mit der nötigen sozialen Distanz umzugehen. So manch einer wird in der Krise kreativ. Vielleicht haben Sie bereits Ideen, wie Sie Ihre Kundinnen und Kunden in dieser Zeit dennoch weiterhin bedienen können? Haben Sie Ihr Geschäftsmodel bereits angepasst und sind beispielweise auf Lieferservice umgestiegen? Erzählen Sie uns davon und helfen Sie damit anderen Gewerbetreibenden.

Mögliche Ideen für den Handel finden Sie hier.

20.03.2020: Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie

21.03.2020: Mustervorlage für eine Arbeitgeberbestätigung für Ausgangssperren

24.03.2020: Hier verlinken wir Informationen zum Thema "Corona und die Folgen für Gewerbeimmobilien".

25.05.2020: Der Handelsverband Bayern e.V. hat einen Newsletter herausgegeben zum Thema "Corona und Einzelhandel: Was erlaubt ist und was nicht erlaubt ist". Die Positivliste der Geschäfte wurde aktualisiert und zählt nur Geschäfte auf, die öffnen dürfen. In den FAQ stehen zusätzlich alle Geschäfte auf, die geschlossen werden müssen. Nach Angaben des Bayerische Gesundheitsministeriums wird die Positivliste fortlaufend aktualisiert. Hier finden Sie immer die aktuellen Informationen.

Das Referat für Arbeit und Wirtschaft hat ein Infoblatt zum Thema "Wirtschaftliche Hilfen für Unternehmen in Zeiten von COVID-19" herausgegeben. Außerdem weißt das Referat darauf hin, dass die Erarbeitung der Sorfothilfe-Programme ein dynamischer Prozess ist und sich die Informationen ändern können. Es wird daher empfohlen die gängigen Informationsseiten wiederholt zu besuchen:

27.03.2020: "Mia gehen online" - Traditionelle Geschäftsmodelle funktionieren in der aktuellen Krisenzeit nicht mehr. Für viele Betriebe scheint es fast unmöglich in so kurzer Zeit auf digitale Angebote, einen Online-Shop oder gar ein Online-Bestellsystem umzustellen. Dies bedeutet für Sie meist nicht nur technisch und organisatorisch eine Herausforderung, sondern auch finanziell. Deswegen hat sich auf die Initiative des Referats für Arbeit und Wirtschaft ein Kreis von Engagierten gefunden (ReDI, UnternehmerTUM, Stell Dir V(o)R), der zusammen mit betroffenen Münchner Kleinunternehmen innerhalb einer Woche ein schnell und einfach umzusetzendes Konzept erarbeiten will, um ein digitalisiertes Geschäftsmodell möglichst unkompliziert und kostengünstig zu realisieren.

Sie sind Einzelhändler*in (ohne Lebensmittel), Dienstleister*in oder Gastronom*in in München mit max. 15 Mitarbeiter*innen und haben Interesse, an dem Projekt mitzuwirken? Bewerben Sie sich bis zum 29. März 2020 unter folgendem Link.

Gesucht werden auch weitere Unterstützer. Sind sie aus den Bereichen : Marketing, E Commerce, Projektmanagement, Beratung, Finanzen und mehr und wollen Ihre Hilfe bei der Entwicklung von Lösungen anbieten, bitten wir sich ebenfalls bis einschließlich 29. März 2020 unter folgendem Link zu bewerben.

 

Kostenlose Fort- bzw. Weiterbildungsmöglichkeiten

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit für Sie sich von zu Hause aus fort- bzw. weiterzubilden. Hier haben wir für Sie einige Onlineangebote zu unterschiedlichen Themen zusammengestellt: 

Die Google Zukunftswerkstatt  bietet kostenlose Onlinemarketingkurse an.

Bei CityLab Südwestfalen finden Sie eine Einführung in die Suchmaschinenoptimierung.

Unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Förderprogramm BIWAQ haben im letzten Jahr mehrere Qualifizierungen für Gewerbetreibende angeboten. Wir können Ihnen alle Unterlagen zum Thema Suchmaschinenoptimierung, Wordpress sowie Social Media I & Social Media II zur Verfügung stellen.

30.03.2020: #muenchenhältzusammen - Das Stadtportal bietet an die aktuellen Angebote der Münchner Betriebe zu veröffentlichen. 

31.03.2020: Heute teilen wir mal  interessante Seiten für Kunden und Betriebe #lokaleinkaufen

 16.04.2020: Zusammenfassung der aktuellen Ausgangsbeschränkung

- Ausgangsbeschränkungen gelten weiterhin bis einschließlich 3.5.

- Im Freien ist der Kontakt zu einer Person außerhalb der Kernfamilie zugelassen 

- Für die Betriebe gilt: Mundschutzgebot beim Einkaufen und im ÖPNV (keine Pflicht), ab 20.4. dürfen Baumärkte/ Gärtnereien/Gartencenter wieder öffnen, ab 27.4. dürfen Geschäfte bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche wieder öffnen (Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen sind von der Quadratmeter-Grenze ausgenommen), Kaufhäuser/Einkaufszentren bleiben vorerst geschlossen, ab 4.5. dürfen Friseur, Podologie mit klarem Schutzkonzept wieder öffnen, Gastronomie/Hotellerie müssen weiterhin geschlossen bleiben

- Großveranstaltungen bis 31.8. nicht möglich

- Gottesdienste können evtl. ab Mai wieder stattfinden, je nach möglichen Sicherheitsauflagen

- Schule/Kita: ab 27.4. dürfen die Abschlussklassen wieder zurück an die Schule, ab 11.5. folgen die Jahrgänge die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen, wann die übrigen Jahrgänge wieder in die Schule gehen dürfen bleibt offen, Grundschulen und Kita bleiben vorerst geschlossen, die Notfallbetreuung soll ausgebaut werden

- KH/Pflegeheime: gelten weiterhin die Zugangsbeschränkungen

24.04.2020: Lockerungen für den Einzelhandel

Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettssitzung vom 16. April die schrittweise Lockerung der Corona-Maßnahmen für den Einzelhandel verkündet. Demnach ist die

Öffnung von Geschäften mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 qm ab dem 27. April wieder zulässig. Unabhängig von der Fläche dürfen auch Fahrradgeschäfte, Buchhandlungen und Kfz-Händler

Wieder regulären öffnen. Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien sowie Baumschulen dürfen bereits seit Montag, den 20. April offen haben. Weiterhin ist jedoch der Betrieb von Speiselokalen, Gaststätten und Gaststättenbereichen auch im Freien (z.B. Biergärten, Terrassen) untersagt. Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ab 4. Mai 2020 ist derzeit beabsichtigt, dass auch Friseure und Fußpfleger wieder ihre Arbeit aufnehmen dürfen. Die Entscheidung darüber wird rechtzeitig vorher erfolgen.

Welche Betriebe geöffnet haben dürfen bzw. welche Dienstleistungen angeboten dürfen, können Sie der FAQ-Liste Corona und Wirtschaft des Gesundheitsministeriums (Stand 21. April, 16 Uhr) entnehmen.

Mit Blick auf diese Lockerungen stellt sich jedoch die Frage, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, sich selbst, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Kundinnen und Kunden zu schützen. Folgende Seiten liefern Ihnen eine gute Übersicht und Orientierung:

Der Handelsverband Bayern hat – basierend auf der zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung-  hier eine gute Übersicht an empfohlenen Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kundinnen und Kunden zusammengestellt

Die zweite Bayerische Infektionsschutzverordnung sieht eine Schutz- und Hygienskonzept vor, das der Betreiber zu erarbeiten hat und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen hat. Für die Erstellung stellt das Bayerisches Gesundheitsministerium eine Checkliste Schutz- und Hygienekonzept bereit, der Handelsverband Bayern stellt einen Mustertext zur Verfügung

Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) stellt Aushänge für Kasse und Bedientheke (in Deutsch, Türkisch und Englisch) sowie Anregungen aus der Praxis zur Verfügung :

Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichem Nahverkehr

Eine zweite Neuerung ab dem 27. April betrifft das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmasken in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr – ab kommenden Montag ist dies Pflicht, auch für Kinder (ab dem siebten Lebensjahr). Mit einer Alltags-Maske soll die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus in der Bevölkerung verlangsamt werden. Dabei geht es primär nicht um den eigenen Schutz, sondern darum, andere Menschen zu schützen. Der Stoff für Alltags-Masken sollte laut dem bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege möglichst dicht sein und aus 100 Prozent Baumwolle bestehen, sie können daher selbst genäht oder gekauft werden. Häufig gestellte Fragen hierzu beantwortet das Bayerisches Ministerium für Gesundheit und Pflege auf ihrer Seite.  

Tipp: Wenn Sie die Möglichkeit dazu haben, verschenken Sie solche Alltags-Masken an Ihre Kundinnen und kunden – als Wiedereröffnungsgeschenk sowie Dankeschön für die Treue.

Der Stadtteilladen Trudering hat zusammen mit dem Verein NICCON e.V. eine Maskenaktion ins Leben gerufen. Primär wendet sich die Aktion an Seniorinnen und Senioren, aber sollten Sie in Ihren Betrieben Masken für sich und Ihre Mitarbeiter brauchen, melden Sie sich bei uns. Wir werden versuchen im Rahmen der Möglichkeiten (Masken werden von einigen Nähtalenten zu Hause produziert) Ihren Anfragen nachzukommen.

Tipp: Soforthilfe Bayern Werbegemeinschaften

Neben den finanziellen Hilfestellungen unterstützt das bayerische Wirtschaftsministerium Einzelhändler, Werbegemeinschaften und Kommunen mit zwei maßnahmenbezogenen Initiativen. Diese werden von ibi research für Einzelhandelsunternehmen und von der CIMA für Werbegemeinschaften und Kommunen unterstützt. Angeboten werden kostenlose Webinare, praktische Handlungsanleitungen sowie Hilfestellungen zu aktuellen Themen rund um die Digitalisierung im Handel.

Tipp: Webinar zu Suchmaschinenoptimierung

In der aktuellen Situation ist es wichtiger denn je, online gefunden zu werden. Denn wer online nicht gefunden wird, der ist in der heutigen Zeit für einen Großteil von potenziellen Kunden nicht existent. Suchmaschinen sind die ersten Anlaufstellen, wenn nach bestimmten Produkten oder Dienstleistern gesucht wird. Entsprechend wichtig ist es, in den Suchergebnissen möglichst weit oben aufzutauchen. Dies spielt nicht nur in der Corona-Krisenzeit eine relevante Rolle. Die IHK München bietet daher am Donnerstag, 23. April von 14 bis 15 Uhr ein kostenfreies Webinar zum Thema Suchmaschinenoptimierung – Onpage- und Offpage-Optimierung an.

Das Webinar findet im Rahmen der Digitalisierungsinitiative „Pack ma`s digital“.

Aus dem Viertel:

Die Gastronomie muss auch ab dem 27. April weiterhin auf Abhol- und Lieferservice setzen. Hierfür lohnt es sich, das Serviceangebot über digitale Kanäle zu kommunizieren. Melden Sie uns weiterhin Ihre Angebote und wir streuen Sie über unsere Homepage und Facebookseite.